Im Mietpreis ist enthalten:
- die Nutzung der entsprechenden Pferdebox
- die Nutzung der allgemeinen Wege der Anlage
- die Nutzung der allgemeinen Weideflächen und Paddocks nach Absprache mit dem Vermieter. Der Vermieter garantiert dem Mieter in der Weidesaison mindestens 3 Stunden Weidegang, zu den übrigen Jahreszeiten 2 Stunden Paddockzeit. Je nach Absprache kann sich diese Zeit aus Kulanz auch verlängern.
- Nutzung der Führmaschinen sowie der Reithallen und der Reitplätze
Die Nutzung der gesamten Anlage findet grundsätzlich auf eigene Gefahr statt.
Nicht im Mietpreis ist enthalten:
- Fütterungen jeglicher Art (auch Sonder- und Ergänzungsfutter)
- Einstreuung der Box mit Stroh oder Späne
- Dienstleistungen die die Pflege, Betreuung und Bewegung des Pferdes betreffen
- Vorübergehende Abwesenheit (z. B. Turnierbesuche, Urlaub, Lehrgänge, Klinik,… etc.) befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des Einstellungspreises.